Der Anerkennungsprozess
Informationen zur Berufsanerkennung
Informationen zur Berufsanerkennung
Kurz erklärt: die Berufsanerkennung
Viele Unternehmen sind aufgrund der teilweise komplexen Anerkennungsprozesse von Berufsabschlüssen ausländischen Fachpersonals verunsichert. Aus diesem Grund haben wir den Anerkennungsprozess zusammengefasst. Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass es je nach Bundesland und Berufsabschluss zu Abweichungen kommen kann.
Überblick für Kandidaten inner- und außerhalb der EU
Das Anerkennungsverfahren der Berufsqualifikationen wurde im Jahre 2005 durch den Beschluss des europäischen Parlaments der Richtlinie 2005/36/EG innerhalb Europas stark vereinfacht. Demnach werden unter anderem die folgenden Berufsabschlüsse innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums automatisch anerkannt:
Die Berufsanerkennung muss sowohl von Kandidaten aus der EU als auch von Kandidaten aus Drittstaaten durchlaufen werden. Kandidaten aus EU-Ländern haben keinen vorgegebenen Zeitraum, in dem die Anerkennung zu erfolgen hat. Kandidaten aus Drittstaaten dagegen erhalten Auflagen zur Visa-Verlängerung, was bedeutet, dass die Anerkennung innerhalb eines Jahres nach Arbeitsantritt in Deutschland erfolgen muss.
Für die vollständige Anerkennung des Berufes Gesundheits- und Krankenpfleger ist das Sprachniveau B2 des europäischen Sprachenreferenzrahmens Voraussetzung; Ärzte benötigen C1. In Pflegeberufen können Arbeitnehmer bis zum Erreichen der Sprachkompetenz B2 als Pflegehilfskräfte tätig sein. Unsere Mindestanforderung an die Bewerber ist ein nachgewiesenes Sprachniveau von A1/A2 des europäischen Sprachenreferenzrahmens.
Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft den Anerkennungsprozess für Gesundheits- und Krankenpfleger:
Überblick für Kandidaten außerhalb der EU
Kandidaten aus Drittstaaten benötigen für den Arbeitsantritt in Deutschland ein gültiges Arbeitsvisum. Das Visum ist in der jeweiligen deutschen Botschaft des Herkunftslandes zu beantragen. Die folgende Grafik zeigt eine grobe Übersicht des Ablaufes.
Nach Erteilung des Arbeitsvisums muss die Berufsanerkennung eingeleitet werden, wobei wir Sie gerne unterstützen.
Melden Sie sich telefonisch bei uns: +49 821 57089820
Oder schreiben Sie uns an: info@medical-recruiters.de