Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen den MR Medical Recruiters GbR und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über die Personalvermittlung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB des Auftraggebers, die von den MR Medical Recruiters GbR nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für die MR Medical Recruiters GbR unverbindlich, auch wenn Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Der Vertragsabschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch die MR Medical Recruiters GbR schriftlich bestätigt werden und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. Im Falle einer Anstellung eines nachweislich von MR Medical Recruiters GbR vorgestellten Kandidaten gilt die Vermittlung unabhängig der Schriftform des Vertrages als erfüllt.
2 Gegenstand/ Durchführung des Vertrages
Die MR Medical Recruiters GbR recherchiert auftrags- oder projektbezogen für den Auftraggeber. Die MR Medical Recruiters GbR stellt dem Auftraggeber mögliche Exposés zur Verfügung. Auf Wunsch erfolgt dann eine persönliche Vorstellung des Bewerbers.
Die MR Medical Recruiters GbR verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.
Die Beratungen und sonstigen Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Die MR Medical Recruiters GbR ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die MR Medical Recruiters GbR von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von MR Medical Recruiters GbR bekannt werden.
Die jeweiligen Entscheidungen zu bzw. aus den Beratungsergebnissen sind von den zuständigen Organen des Auftraggebers in eigener Verantwortung zu treffen.
3 Honorarbedingungen
Vermittlungshonorar
Mit Abschluss eines Arbeits-/Dienstvertrages zwischen einem von den MR Medical Recruiters GbR vermittelten Bewerbers und dem Auftraggeber sowie einer mit dem Auftraggeber verbundenen Gesellschaft wird für diesen abgeschlossenen Vermittlungsauftrag ein Honorar berechnet. Das Vermittlungshonorar umfasst dabei folgende Leistungen der MR Medical Recruiters GbR:
- Gestaltung der Werbemittel, insbesondere der Personalsuchanzeigen
- Sichtung und Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen
- Vorbereitung und Durchführung der Bewerbungsgespräche
- Darstellung der Bewerber durch aussagefähige Exposés
- Vorstellung der Bewerber und Teilnahme an den Auswahlgesprächen
Absage der vorgestellten, aber nicht berücksichtigten Bewerber: wird der von den MR Medical Recruiters GbR vermittelte Bewerber vom Auftraggeber nicht eingestellt, wird keine Provision geschuldet.
Preisvereinbarungen verstehen sich als Nettopreise. Hinzu tritt die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu zahlen. Die Provision ist fällig bei Zustandekommen des Arbeits-/Dienstvertrages, soweit sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt.
Die MR Medical Recruiters GbR ist berechtigt, bei Verzug ohne konkreten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt den MR Medical Recruiters GbR
Anzeigenkosten: Umfang, Verbreitungsgebiet und Ausgestaltung von Anzeigen zur Personalsuche bestimmen sich nach den getroffenen Einzelvereinbarungen. Die Berechnung erfolgt gemäß diesen Vereinbarungen, entsprechend den Konditionen, die für den Kunden mit dem jeweiligen Medium ausgehandelt wurden.
4 Haftung
Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Dienstleistung der MR Medical Recruiters GbR für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeits-/ Dienstvertrages mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Die MR Medical Recruiters GbR und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung des Bewerbers ergeben.
Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler) in Notizen, Protokollen, Berechnungen, etc. können von den MR Medical Recruiters GbR jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich, nach Kenntniserlangung, durch den Auftraggeber gegenüber den MR Medical Recruiters GbR gerügt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung der MR Medical Recruiters GbR ist ausgeschlossen.
5 Vertragsbeendigung
Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem seitens der MR Medical Recruiters GbR vermittelten Bewerber zustande gekommen ist.
Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Beauftragt der Auftraggeber diesen Bewerber jedoch innerhalb von 12 Monaten, nachdem ihm die personenbezogenen Daten des Bewerbers durch namentliche Benennung durch die MR Medical Recruiters GbR bekannt gegeben wurden, direkt oder indirekt mit einer Tätigkeit oder stellt ihn ein, hat die MR Medical Recruiters GbR Anspruch auf das Vermittlungshonorar gemäß § 3.
Für den Fall der Kündigung durch den Auftraggeber, wird das Vermittlungshonorar ebenso fällig, falls der vorgeschlagene Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages eingestellt wird gemäß § 3.
6 Schweigepflicht
Die MR Medical Recruiters GbR und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit die MR Medical Recruiters GbR nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt ist.
Die MR Medical Recruiters GbR ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.
7 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über das Entstehen und dessen Wirksamkeit ist der Sitz des Auftragnehmers Augsburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige, treten, dass der mit der unwirksamen Bestimmung bezweckte wirtschaftliche und rechtliche Erfolg weitestgehend erreicht wird.
8 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich von der MR Medical Recruiters GbR gespeichert und automatisiert verarbeitet werden.